Mietzinsherabsetzung

Betriebsschliessung infolge Covid-19 Coronavirus

Mietrecht und Coronavirus

Die Frage nach einer Mietzinsreduktion infolge der vom Bund angeordneten Betriebsschliessung für Restaurants, Coiffeursalons und vielen weiteren Verkaufsgeschäften ist wohl eine der meistdiskutierten rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Die Gerichte haben alle Verhandlungen abgesagt und die Gerichtsferien wurden verlängert. Zudem ist in naher Zukunft leider nicht mit einem Entscheid von einer Schweizer Gerichtsinstanz zu rechnen.

Aufgrund diverser Anfragen der Schenkel & Serrago Rechtsanwälte AG nahestehenden KMUs haben wir uns entschieden den Schiedsgerichtsentscheid vom 30.03.2020 in anonymisierter Form und in Absprache mit den Parteien zu veröffentlichen. Damit bieten wir Mietern und Vermietern ein Instrument für eine konstruktive Lösungsfindung an. Es ist uns ein Anliegen, dass baldmöglichst Rechtssicherheit bezüglich des Vertragsverhältnisses von Mietern und Vermietern einkehrt, damit die Parteien wissen, woran sie sind und wie viel an Mietzinsen sie zu bezahlen haben resp. erhalten werden. Wir sind davon überzeugt, dass ein letztinstanzlicher Gerichtsentscheid in der Schweiz ähnlich unserem Prüfungsszenario ausfallen wird. Zudem sind wir offen für Einwendungen und Anregungen zu unseren rechtlichen Überlegungen von Berufskollegen, Verbänden und weiteren Betroffenen (siehe Kommentarfeld unten).

Wir sind für Sie da

Der Erstkontakt per Telefon im Zusammenhang mit Anfragen bezüglich Erhalt von Arbeitsplätzen oder Ihrer Selbständigkeit erfolgt kostenlos. Sie können uns unter 041 419 70 80 erreichen oder sich per E-Mail bei uns melden.