Mietrecht und Coronavirus
Die Frage nach einer Mietzinsreduktion infolge der vom Bund angeordneten Betriebsschliessung für Restaurants, Coiffeursalons und vielen weiteren Verkaufsgeschäften ist wohl eine der meistdiskutierten rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Aufgrund diverser Anfragen der Schenkel & Serrago Rechtsanwälte AG nahestehenden KMUs haben wir uns entschieden den Schiedsgerichtsentscheid vom 30.03.2020 in anonymisierter Form und in Absprache mit den Parteien zu veröffentlichen. Damit bieten wir Mietern und Vermietern ein Instrument für eine konstruktive Lösungsfindung an. Es ist uns ein Anliegen, dass baldmöglichst Rechtssicherheit bezüglich des Vertragsverhältnisses von Mietern und Vermietern einkehrt, damit die Parteien wissen, woran sie sind und wie viel an Mietzinsen sie zu bezahlen haben resp. erhalten werden. Unserer Meinung nach wäre es sinnvoll die Schlichtungsstellen vermehrt in die Pflicht zu nehmen und die Möglichkeit der Hinterlegung von Mietzinsen zu schaffen, damit der Druck auf gemeinsame Lösungen zwischen Mietern und Vermietern erhöht wird.

Wir sind für Sie da
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