Allgemeines Vertragsrecht

Überzeugende Verträge führen zu einer schnellen Einigung mit Ihren Vertragspartnern. Klare Strukturen und eindeutige Formulierungen begünstigen eine reibungslose Vertragsabwicklung. Wir erstellen Ihnen überzeugende und klare Verträge und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern.

Selbstverständlich prüfen wir auch Ihre bestehenden Verträge und zeigen Ihnen gegebenenfalls Möglichkeiten auf, Ihre Rechtsbeziehungen klarer und eindeutiger zu gestalten.

Konkret erstellen wir Ihnen die nachfolgenden Verträge neu oder überprüfen Ihre bestehenden:

  • Testamente und Erbverträge
  • Ehe- und Konkubinatsverträge
  • Ehegatten- und Kinderunterhaltsverträge
  • Leasing-, Miet- und Pachtverträge
  • Verträge im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträge
  • Kommissions-, Agentur- und Mäklerverträge
  • Werkverträge · Lizenz- und Know-how-Verträge
  • Gründungen von juristischen Personen und Personengesellschaften
  • Aktionärsbindungsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch bei der Durchsetzung von Forderungen aus sämtlichen Verträgen.

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