Die wichtigsten Steuereinnahmen für die Kantone und Gemeinden sind klar die direkten Steuern, also primär die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen und die Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen. Der Bund besteuert das Einkommen bzw. den Gewinn zwar auch, aber weniger stark als die Kantone. Bei der Steuererklärung geht es um die Deklaration des Einkommens und des Vermögens, damit die Einkommens- und Vermögenssteuer von Bund, Kantonen und Gemeinden festgelegt werden kann. Steuerfragen stellen sich aber nicht nur bei der Steuererklärung, sondern auch bei zahlreichen Lebenssachverhalten. So zum Beispiel beim Verkauf einer Liegenschaft (Grundstücksgewinnsteuer, Handänderungssteuer etc.). Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen Fragen des Steuerrechts.

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